Kaufmännischer Vorkurs
Dieser Kurs dauert drei oder sechs Monate
Bürofachdiplom VSH
Bis Sie das Bürofachdiplom VSH erreicht haben dauert es ein Jahr.
Handelsdiplom VSH
Bis Sie das Handelsdiplom VSH erreicht haben dauert es 1 ½ Jahre
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Bis Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kaufmann/Kauffrau erreicht haben dauert es drei Jahre.
Auf eine individuelle Betreuung unserer Lernenden legen wir grossen Wert. Daher weisen auch unsere Klasse in der Regel nicht mehr als 15 Lernende auf.
Das erste Quartal gilt als Probezeit. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 2 Fachnoten ungenügend sind und der Notendurschnitt mindestens eine 4.0 beträgt.
Eine Aufnahmeprüfung kennen wir in der Regel nicht. Die Eignung wird anhand eines unverbindlichen Beratungsgespräches überprüft. Bringen Sie daher zu diesem Gespräch vorhandene Dokument wie Schulzeugnisse, Multi-Check, Basic-Check etc. mit.
Das Aufnahmeverfahren sieht bei uns wie folgt aus:
1. Anmelden für ein unverbindliches Beratungsgespräch
2. Fällt das Beratungsgespräch positiv auf, füllen Sie den Anmeldeschein aus.
3. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit den genauen Anfangsdaten.
Ein Austritt ist jederzeit auf Ende Monat möglich. Zuviel bezahltes Schulgeld wird zurückerstattet. Jede weitere finanzielle Verpflichtung entfällt.
Den Stundenplan bekommen Sie immer in der ersten Lektion am Schulanfang. Wir erteilen den Unterricht in Blockzeiten. Dabei unterscheiden wir zwischen Erst- und Zweitausbildung:
Am Vormittag finden Deutsch sowie die Informatik- und Wirtschaftsfächer sowie am Nachmittag die Fremdsprachen statt.
Erstausbildung
Vormittag
Montag – Freitag 8.15 – 12.30
Nachmittag
Montag 14.00 – 17.30
Dienstag 14.00 – 15.45
Mittwoch oder Donnerstag freier Nachmittag
Freitag 14.00 – 15.45
Zweitausbildung
Montag – Freitag 8.15 – 14.00
Bitte beachten Sie, dass nach Möglichkeit jeweils eine Lektion als Mittag eingeplant ist.
In den Fremdsprachen werden die Lernenden nach ihren Vorkenntnissen eingeteilt. Die Unterteilung erfolgt in sechs Leistungsstufen.
Stufe 1 (A1.1) Anfänger ohne Vorkenntnisse
Stufe 2 (A1.2) Anfänger mit Vorkenntnissen
Stufe 3 (A2.1) Grundkenntnisse
Stufe 4 (A2.2) Erweiterete Grundkenntnisse
Stufe 5 (B1.1) Gute Kenntnisse
Stufe 6 (B1.2) KV-Niveau, d.h. in dieser Stufe können Fremdsprachenzertifikate wie Cambridge First, Delf B1 etc. absolviert werden.
Pro Semester steigt man jeweils eine Stufe höher.
Absolviert jemand den Lehrgang zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann so steht ihm die Praktikumsvermittlung zur Verfügung.
Die Schulferien richten sich nach dem Kalender der Stadt Zürich
Sportferien Woche 7 + 8
Frühjahrsferien Woche 17 + 18
Sommerferien Wochen 29 – 33
Herbstferien Woche 41 + 42
Die Dr. Raebers Höhere Handelsschule besitzt die Bewilligung als Bildungsinstitution für die schulisch organsierte Grundbildung des Berufes Kauffrau bzw. Kaufmann. Dadurch sind unsere Lernenden auch stipendienberechtigt.
Siehe Bürofachdiplom
Siehe Handelsdiplom
Siehe eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann
Die Lehrmittel können direkt im Sekretariat bezogen werden. Sie können diese bar oder mit EC-/Postkarte bezahlen.
Im Schulhaus stehen Getränkte- sowie Esswarenautomaten für kleine Snacks zur Verfügung. Rund um das Schulhaus bestehen vielfältige Verpflegungsmöglichkeiten wie Imbissstände, Kaffees, Bäckereien, Restaurants etc.
Ein Mindestalter gibt es nicht, für die Aufnahme in eine Handelsausbildung ist Voraussetzung, dass die obligatorische Schulzeit absolviert wurde.
Auszug aus dem Schulreglement:
- Nichtbestehen aufgrund der Prüfung
- Die
Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden.
Es müssen nur jene
Fachgebiete wiederholt werden, die
mit einer ungenügenden Note bewertet worden sind.
- Die
erste Wiederholung findet nach einem Semester bei der
nächsten regulären
Diplomprüfung statt. Ein Schulbesuch ist
nicht notwendig.
- Die
zweite Wiederholung findet wieder nach einem Semester bei
der nächsten regulären Diplomprüfung statt. Ein Schulbesuch ist
nicht notwendig. Die zweite Wiederholung muss aber spätestens
innerhalb eines Jahres nach der ersten regulären Diplomprüfung
erfolgen.
- Nichtbestehen aufgrund der Erfahrungsnoten
- Fächer
mit ungenügenden Erfahrungsnoten müssen erneut
besucht werden. Die/der Repetierende erwirbt die neuen
Erfahrungsnoten aufgrund von Zwischenprüfungen. Sind die
Fachnoten
"Vertiefen und Vernetzen" und "Diplomarbeit"
ungenügend gewesen, so müssen diese Projektarbeiten
wiederholt werden.
Das Schulgeld ist semesterweise im Voraus zu bezahlen. Auf schriftliches Gesuch hin kann das Schuldgeld in Monatsraten ohne Zuschlag bezahlt werden.
Die Ferien gelten als Bestandteil des Schuljahres und können vom Schulgeld nicht abgezogen wer-den. Ebenso sind keine Abzüge vorgesehen für Militärdienst, Krankheit und anderweitige Unterbrüche. Zudem berechtigen Änderungen des Stunden- und Ausbildungsplans, der Nichtbesuch einzelner Fächer und Stundenausfälle infolge unvorhergesehener Umstände nicht zur Reduktion des Schulgeldes.