Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufnahme
Unsere Fachabteilungen richten sich an Lernende, welche die kaufmännischen Grundlagenkenntnisse erlernen wollen. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Grundschule, Sekundarschule A bzw. B oder eine gleichwertige Basisausbildung. Je nach Alter und Vorkenntnissen werden die Lernenden in verschiedene Klassen eingeteilt. Bei der Klasseneinteilung wird darauf geachtet, ob es sich um eine Erst- (Jugendliche) oder Zweitausbildung (Erwachsene) handelt.
Interessentinnen und Interessenten melden sich zu einem Aufnahmegespräch bei der Schulleitung an. Das Aufnahmegespräch ist unverbindlich und verpflichtet nicht. Das erste Quartal gilt als Probezeit. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Aufgaben
Nur der entsprechende Einsatz führt zu einer erfolgreichen Ausbildung. Daher ist es unerlässlich, Hausaufgaben zu lösen. Die Lernenden müssen pro Woche mit ca. 8 – 12 Stunden Hausaufgaben rechnen. Für alle Lernenden besteht die Möglichkeit, in der Schule die Aufgaben zu lösen. Fachlehrer stehen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung. Unsere Informatikzimmer stehen den Lernenden auch ausserhalb der Schulzeit kostenlos für Übungszwecke zur Verfügung.
Zeugnisse
Zeugnisse werden quartalsweise ausgestellt.
Promotion
Es gelten folgende Promotionsregeln um in das nächste Semester aufzusteigen:
Praktikumsvermittlung
Zur Erlangung des eidg. Fähigkeitszeugnisses Kauffrau/Kaufmann ist eine Praktikumsstelle während des 5. und 6. Semesters notwendig. Die Schulleitung unternimmt grosse Anstrengungen, jedem Lernenden einen Praktikumsplatz zu vermitteln. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Praktikumsplatz vermittelt werden kann:
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten sind je nach Abteilung in der Regel wie folgt festgelegt:
Ein detaillierter Ferienplan ist auf dem Sekretariat erhältlich.
Schulgeld
Das Schulgeld ist semesterweise im Voraus zu bezahlen. Auf schriftliches Gesuch hin kann das Schulgeld in 6 Raten beglichen werden. Die Ferien gelten als Bestandteil des Schuljahres und können vom Schulgeld nicht abgezogen werden. Ebenso sind keine Abzüge vorgesehen für Militärdienst, Krankheit und anderweitige Unterbrüche. Änderungen des Stunden- und Ausbildungsplans, Nichtbesuch einzelner Fächer in der Tagsschule und Stundenausfälle infolge unvorhergesehener Umstände berechtigen nicht zur Reduktion des Schulgeldes. Für Wahlfreifächer wird kein zusätzliches Schulgeld erhoben. Verspätete Eintritte werden nach dem laufenden Quartal berechnet. ohne Rücksicht auf das Eintrittsdatum.
Finanzielle Bestimmungen, ersehen Sie aus der Preisliste.
Unfallversicherung
Jede Lernende / jeder Lernende muss eine Unfallversicherung auf eigene Kosten abschliessen. Die Schule lehnt jegliche Haftung ab.
Unterrichtsmaterial
Bücher, Hefte, Ordner, Schreibmaterial etc. sind im Schulgeld nicht inbegriffen. Sie können auf dem Sekretariat bezogen werden.
Stipendien
Die Dr. Raebers Höhere Handelsschule soll möglichst allen Lernwilligen offenstehen. Gerne beraten wir Interessentinnen und Interessenten über die Möglichkeiten von Stipendien und Studienbeiträgen.
Absenzen
Über den Schulbesuch wird eine genaue Absenzenkontrolle geführt. Nur ein vollständig besuchter Unterricht führt zum gewünschten Erfolg. Absenzen müssen mit dem Absenzenformular (im Sekretariat erhältlich) mit Unterschrift der Lehrperson entschuldigt werden. Fehlt eine Lernende / ein Lernender mehr als 10% der Unterrichtszeit, ist die Lehrperson nicht verpflichtet eine Note zu erteilen.
Anmelderückzug
Bei schriftlichem Rückzug der Anmeldung vor Schulbeginn wird kein Schulgeld erhoben. Für administrative Aufwendungen wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 100.— belastet.
Vorzeitiger Schulaustritt
Ein Schulaustritt ist jederzeit gegen schriftliche Kündigung möglich. Das Schulgeld wird auf Ende des laufenden Monats abgerechnet. Ein allfälliger Restbetrag wird zurückerstattet. Jede weitere Verpflichtung entfällt.
Legitimationskarte
Auf Wunsch erhalten die Lernenden eine Legitimationskarte, welche ihnen den ermässigten Eintritt ins Kino, Theater, Sportveranstaltungen, Konzerten etc. ermöglicht.
Unsere Fachabteilungen richten sich an Lernende, welche die kaufmännischen Grundlagenkenntnisse erlernen wollen. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Grundschule, Sekundarschule A bzw. B oder eine gleichwertige Basisausbildung. Je nach Alter und Vorkenntnissen werden die Lernenden in verschiedene Klassen eingeteilt. Bei der Klasseneinteilung wird darauf geachtet, ob es sich um eine Erst- (Jugendliche) oder Zweitausbildung (Erwachsene) handelt.
Interessentinnen und Interessenten melden sich zu einem Aufnahmegespräch bei der Schulleitung an. Das Aufnahmegespräch ist unverbindlich und verpflichtet nicht. Das erste Quartal gilt als Probezeit. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Aufgaben
Nur der entsprechende Einsatz führt zu einer erfolgreichen Ausbildung. Daher ist es unerlässlich, Hausaufgaben zu lösen. Die Lernenden müssen pro Woche mit ca. 8 – 12 Stunden Hausaufgaben rechnen. Für alle Lernenden besteht die Möglichkeit, in der Schule die Aufgaben zu lösen. Fachlehrer stehen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung. Unsere Informatikzimmer stehen den Lernenden auch ausserhalb der Schulzeit kostenlos für Übungszwecke zur Verfügung.
Zeugnisse
Zeugnisse werden quartalsweise ausgestellt.
Promotion
Es gelten folgende Promotionsregeln um in das nächste Semester aufzusteigen:
- Vollständiges Zeugnis
- Notendurchschnitt min. 4.0
- Nicht mehr als zwei Fachnoten dürfen unter 4.0 sein sowie die Summe der Notenabweichung darf 2 Noteneinheiten nicht übersteigen
- Für die Aufnahme in die Abteilung eidg. Fähigkeitszeugnis Kauffrau / Kaufmann gelten gesonderte Regeln, siehe Kapitel eidg. Fähigkeitszeugnis Kauffrau / Kaufmann
Praktikumsvermittlung
Zur Erlangung des eidg. Fähigkeitszeugnisses Kauffrau/Kaufmann ist eine Praktikumsstelle während des 5. und 6. Semesters notwendig. Die Schulleitung unternimmt grosse Anstrengungen, jedem Lernenden einen Praktikumsplatz zu vermitteln. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Praktikumsplatz vermittelt werden kann:
- Angemessene Sozialkompetenzen (Einsatz, Benehmen, Kleidung etc.)
- Bestehen der Bürofachdiplom- und Handelsdiplomprüfungen VSH
- Einhaltung des Absenzenreglements
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten sind je nach Abteilung in der Regel wie folgt festgelegt:
Montag bis Freitag jeweils von 8.15 - 14.00 Uhr
Ab 14.00 Uhr besteht die Möglichkeit die Hausaufgaben in der Schule zu erledigen.
Den detaillierten Stundenplan erhalten die Lernenden nach den Semesterferien in der ersten Lektion.
Schuljahr
Das
Schuljahr beginnt entweder am 15. Februar oder am 15. August. Es ist zu
beachten, dass wegen der Sport- oder Sommerferien der Unterrichtsbeginn
nicht mit dem kalendarischen Schuljahr zusammenfällt.
Ferien
Die Schulferien richten sich nach dem Kalender der Stadt Zürich
Sportferien | Woche 7 + 8 |
Frühjahrsferien | Woche 17 + 18 |
Sommerferien | Wochen 29 - 33 |
Herbstferien | Woche 41 + 42 |
Ein detaillierter Ferienplan ist auf dem Sekretariat erhältlich.
Schulgeld
Das Schulgeld ist semesterweise im Voraus zu bezahlen. Auf schriftliches Gesuch hin kann das Schulgeld in 6 Raten beglichen werden. Die Ferien gelten als Bestandteil des Schuljahres und können vom Schulgeld nicht abgezogen werden. Ebenso sind keine Abzüge vorgesehen für Militärdienst, Krankheit und anderweitige Unterbrüche. Änderungen des Stunden- und Ausbildungsplans, Nichtbesuch einzelner Fächer in der Tagsschule und Stundenausfälle infolge unvorhergesehener Umstände berechtigen nicht zur Reduktion des Schulgeldes. Für Wahlfreifächer wird kein zusätzliches Schulgeld erhoben. Verspätete Eintritte werden nach dem laufenden Quartal berechnet. ohne Rücksicht auf das Eintrittsdatum.
Finanzielle Bestimmungen, ersehen Sie aus der Preisliste.
Unfallversicherung
Jede Lernende / jeder Lernende muss eine Unfallversicherung auf eigene Kosten abschliessen. Die Schule lehnt jegliche Haftung ab.
Unterrichtsmaterial
Bücher, Hefte, Ordner, Schreibmaterial etc. sind im Schulgeld nicht inbegriffen. Sie können auf dem Sekretariat bezogen werden.
Stipendien
Die Dr. Raebers Höhere Handelsschule soll möglichst allen Lernwilligen offenstehen. Gerne beraten wir Interessentinnen und Interessenten über die Möglichkeiten von Stipendien und Studienbeiträgen.
Absenzen
Über den Schulbesuch wird eine genaue Absenzenkontrolle geführt. Nur ein vollständig besuchter Unterricht führt zum gewünschten Erfolg. Absenzen müssen mit dem Absenzenformular (im Sekretariat erhältlich) mit Unterschrift der Lehrperson entschuldigt werden. Fehlt eine Lernende / ein Lernender mehr als 10% der Unterrichtszeit, ist die Lehrperson nicht verpflichtet eine Note zu erteilen.
Anmelderückzug
Bei schriftlichem Rückzug der Anmeldung vor Schulbeginn wird kein Schulgeld erhoben. Für administrative Aufwendungen wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 100.— belastet.
Vorzeitiger Schulaustritt
Ein Schulaustritt ist jederzeit gegen schriftliche Kündigung möglich. Das Schulgeld wird auf Ende des laufenden Monats abgerechnet. Ein allfälliger Restbetrag wird zurückerstattet. Jede weitere Verpflichtung entfällt.
Legitimationskarte
Auf Wunsch erhalten die Lernenden eine Legitimationskarte, welche ihnen den ermässigten Eintritt ins Kino, Theater, Sportveranstaltungen, Konzerten etc. ermöglicht.